Gastangler

Gewässerordnung

Gewässerordnung für Gastangler der Anglerfreunde Kelsterbach 1958 e.V.

Die Tageskarte ist nur in Verbindung mit einem gültigen deutschen Jahresfischereischein und nur für den Tag, auf den er ausgestellt ist, gültig. Das Angeln darf an diesem Tag nicht unterbrochen werden. Der Erlaubnisschein ist nicht auf andere Personen übertragbar. Erlaubt ist das Angeln mit 2 Handruten, welche während des Angelns nicht unbeaufsichtigt am Gewässer liegen dürfen.

Der kleine Baiersee darf von Gastanglern nicht befischt werden. Alle Mitglieder der Anglerfreunde Kelsterbach 1958 e.V. sind berechtigt die Papiere, den Fang, das Gerät und Behältnisse von Gastanglern zu überprüfen. Es ist dieser Aufforderung Folge zu leisten.
Die Ausübung der Fischerei hat in sportlicher und waidgerechter Weise zu erfolgen. Gesetze sind einzuhalten. Zwillings- und Drillingshaken sind nur zum Raubfischfang erlaubt. Fischfetzen sowie Kunstköder dürfen in der Schonzeit für Hecht und Zander nicht zum Angeln eingesetzt werden. Der tote Köderfisch für Hecht muss bis zum Ende der Schonzeit für Zander mindestens 20 cm betragen. Das Mitbringen von Köderfischen ist nicht erlaubt. Es dürfen pro Angeltag 10 Köderfische gefangen werden.

Die Angelerlaubnis für Gastangler fängt eine Stunde vor →Sonnenaufgang an und endet eine Stunde nach →Sonnenuntergang Hierzu bitte den Aushang im Schaukasten beachten.  Das Angeln mit mehr als einem Angelhaken pro Rute ist nicht erlaubt.

Pro Angeltag dürfen maximal 1kg. Futtermittel wie Brot, Paniermehl, Boilies oder andere Futterstoffe mitgeführt und eingebracht werden.

Das gezielte Angeln auf Großkarpfen ist nur mit Schonhaken erlaubt.

Futterboote sind generell verboten.

Das vorübergehende Hältern ist nur gestattet, wenn die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden (z.Zt. Mindestlänge des Setzkeschers 3,50 m und 50 cm Durchmesser). Das Hältern von Großkarfpen ist verboten.

Fische welche das Mindestmaß nicht erreicht haben oder sich in der Schonzeit befinden sind schonend vom Haken zu lösen und zurück zu setzen. Fische welche zurückgesetzt werden müssen, dürfen bei der Landung nicht in den Sand gelegt werden. Das Anfassen der Fische hat ebenfalls waidgerecht zu erfolgen. Abfälle sind mitzunehmen. Denke daran Angler sind Freunde der Natur. Offene Feuerstellen und das Grillen am Gewässer sowie das Lagern, Zelten, Tauchen und Schwimmen ist untersagt. Schilf, Bäume und Äste jeglicher Art dürfen nicht beschnitten werden.

Für Sach- und Personenschäden haftet der Verein nicht. Bei Verstößen und Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen wird der Erlaubnisschein eingezogen. Gebühren werden in diesem Fall nicht, auch nicht anteilsmäßig, zurückerstattet. Darüber hinaus behält sich der Verein weitere Schritte vor.