Informationen für Gastangler

Preise und Bedingungen für Gastangler am Staudenweiher in Kelsterbach, am Südpark 19.

 

Sofern die Karten nicht schon im Vorfeld erworben wurden, ist der Jahresfischereischein vor Angelbeginn in den gekennzeichneten Briefkasten am Vereinsheim einzuwerfen. Die Gastkarten werden dann wärend der Öffnungszeiten (bitte beachten) vom Anglerwirt ausgestellt und können zusammen mit ihrem Jahresfischereischein im Vereinsheim abgeholt werden. Sofern die Gaststätte am Ruhetag geschlossen ist oder Wasserwarte vor Ort sind, leeren diese den Briefkasten, stellen die Karten aus und kassieren am Wasser direkt die Tageskartengebühr. Fänge sind unverzüglich in die Gastkarte einzutragen. Die Gastkarte ist auch ohne Fangergebnis nach dem Angeln in den Briefkasten einzuwerfen.


Grundsätzlich sind alle Fangbegrenzungen, Mindestmaße und Richtlinien (siehe Aushang am Vereinsheim und der Rückseite der Gastkarte) einzuhalten.

Alle Vorstandsmitglieder, Wasserwarte und sonstige Vereinsmitglieder sind berechtigt Gastangler zu kontrollieren. Den Anweisungen der Wasserwarte und des Vorstandes ist Folge zu leisten.

Die Anglerfreunde Kelsterbach 1958 e.V.  wünschen allen Gastanglern eine schöne Zeit am Staudenweiher und natürlich viel Petri Heil.

 

Kosten pro Tageskarte 15,00 €

 

Gastangler müssen im Besitz eines gültigen deutschen Jahresfischereischeins sein. Geangelt werden darf eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang (hierzu bitte den Aushang im Schaukasten beachten), mit 2 Handangeln vom Ufer aus am Staudenweiher.

 

Der kleine Baiersee ist für Gastangler gesperrt.

 

 


Tageskarten können erworben werden im

Vereinsheim der Anglerfreunde Kelsterbach 1958 e.V.
Am Südpark 19
65451 Kelsterbach

 

Angelfachgeschäft Christian Paul

ehemals N. Ulshöfer
Kehreinstr. 18
65934 Frankfurt / Nied

Telefon: 069 / 39 85 40

Telefax: 069 / 38 99 64 95

Email: Opens window for sending emailch.paul@gmx.de

Inhaber: Christian Paul

 

Michels Angelladen
Feldbergstr.18
61449 Steinbach
Telefon: 06171 / 98 02 35

Opens external link in new windowhttps://michelsangelladen.jimdofree.com/

Email: Opens window for sending emailmichelsangelladen@arcor.de

 

 

Easy`s Angelshop

Darmstädter Str.91

Rüsselsheim am Main

Telefon: 06142 / 40 78 01

Opens external link in new windowhttps://www.catch-easyeinfach-angeln.de/

 

 


Die Gewässerordnung

Gewässerordnung für Gastangler der Anglerfreunde Kelsterbach 1958 e.V.

Die Tageskarte ist nur in Verbindung mit einem gültigen deutschen Jahresfischereischein und nur für den Tag, auf den er ausgestellt ist, gültig. Das Angeln darf an diesem Tag nicht unterbrochen werden. Der Erlaubnisschein ist nicht auf andere Personen übertragbar. Erlaubt ist das Angeln mit 2 Handruten, welche während des Angelns nicht unbeaufsichtigt am Gewässer liegen dürfen.

Der kleine Baiersee darf von Gastanglern nicht befischt werden. Alle Mitglieder der Anglerfreunde Kelsterbach 1958 e.V. sind berechtigt die Papiere, den Fang, das Gerät und Behältnisse von Gastanglern zu überprüfen. Es ist dieser Aufforderung Folge zu leisten.
Die Ausübung der Fischerei hat in sportlicher und waidgerechter Weise zu erfolgen. Gesetze sind einzuhalten. Zwillings- und Drillingshaken sind nur zum Raubfischfang erlaubt. Fischfetzen sowie Kunstköder dürfen in der Schonzeit für Hecht und Zander nicht zum Angeln eingesetzt werden. Der tote Köderfisch für Hecht muss bis zum Ende der Schonzeit für Zander mindestens 20 cm betragen. Das Mitbringen von Köderfischen ist nicht erlaubt. Es dürfen pro Angeltag 10 Köderfische gefangen werden.

Die Angelerlaubnis für Gastangler fängt eine Stunde vor Gehe zu seite mit Sonnen Auf- und UntergangSonnenaufgang an und endet eine Stunde nach Gehe zu seite mit Sonnen Auf- und UntergangSonnenuntergang. Hierzu bitte den Aushang im Schaukasten beachten.  Das Angeln mit mehr als einem Angelhaken pro Rute ist nicht erlaubt.

Pro Angeltag dürfen maximal 1kg. Futtermittel wie Brot, Paniermehl, Boilies oder andere Futterstoffe mitgeführt und eingebracht werden.

Das gezielte Angeln auf Großkarpfen ist nur mit Schonhaken erlaubt.

 

Futterboote sind generell verboten.

 

Das vorübergehende Hältern ist nur gestattet, wenn die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden (z.Zt. Mindestlänge des Setzkeschers 3,50 m und 50 cm Durchmesser). Das Hältern von Großkarfpen ist verboten.

 

Fische welche das Mindestmaß nicht erreicht haben oder sich in der Schonzeit befinden sind schonend vom Haken zu lösen und zurück zu setzen. Fische welche zurückgesetzt werden müssen, dürfen bei der Landung nicht in den Sand gelegt werden. Das Anfassen der Fische hat ebenfalls waidgerecht zu erfolgen. Abfälle sind mitzunehmen. Denke daran Angler sind Freunde der Natur. Offene Feuerstellen und das Grillen am Gewässer sowie das Lagern, Zelten, Tauchen und Schwimmen ist untersagt. Schilf, Bäume und Äste jeglicher Art dürfen nicht beschnitten werden.

 

Für Sach- und Personenschäden haftet der Verein nicht. Bei Verstößen und Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen wird der Erlaubnisschein eingezogen. Gebühren werden in diesem Fall nicht, auch nicht anteilsmäßig, zurückerstattet. Darüber hinaus behält sich der Verein weitere Schritte vor.

 

 


Fangbegrenzung pro Tag

 

1 Zander und 2 Forellen,
2 Karpfen und 3 Schleien

 

Nicht aufgezählte Fische unterliegen keiner Fangbegrenzung.

 

Art

Mindestmaße

Schonzeiten

Aal:

50 cm

-

Karpfen:

35 cm

15.03~31 05 (Wildform)

Schleie:

25 cm

01.05~30.06

Hecht:

50 cm

01.02~15.04

Zander:

50 cm

15.03~31.05

Rotfeder:

20 cm

15.03~31.05

Stör:

Ganzjährig geschützt!

 

Im Allgemeinen ist das Hessische-                          Opens external link in new windowFischereigesetz zu befolgen.

Einen erfolgreichen Angeltag und viel Petri Heil wünschen Euch allen die Anglerfreunde Kelsterbach 1958 e.V.

 

 


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